Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen beschäftigte am Montag erneut das Arbeitsgericht Berlin. Eine türkischstämmige, kopftuchtragende Lehrerin hat das Land Berlin auf Schadenersatz verklagt, weil sie sich wegen ihres Kopftuches diskriminiert sah.
Wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag mitteilte, will die Frau Entschädigung, weil sie nach einem Auswahlgespräch Ende Mai kein Stellenangebot bzw. keine Benachrichtung erhalten habe, trotz dass dieser zeitnah erfolgen sollte. Erst auf Nachfrage durch eine Rechtsanwältin bei der Senatsschulverwaltung habe sie Mitte Juli ein Anstellungsangebot in einer Berufsschule erhalten. Dies habe sie aber abgelehnt, weil sie in der Zwischenzeit ein Arbeitsverhältnis an einer Privatschule eingegangen sei, heißt es im rbb.
Das Gericht hat der Lehrerin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro angeboten, welche die Klägerin aber abgelehnt habe. Sollte es innerhalb von zwei Wochen zu keiner Einigung kommen, ist für kommenden April eine weitere Verhandlung angesetzt.